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Tragepflicht medizinischer Masken
Am 05.10.2021 wurde vom Brandenburger Kabinett eine Verlängerung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung für das Land Brandenburg beschlossen. Die Plicht zum Tragen medizinischer Masken gilt weiterhin nur noch im Center sowie in den Shops.
Der Schwellenwert für den Entfall der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises wird von bisher 20 auf 35 erhöht. In kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen die Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. eines Impf- oder Genesenennachweises nicht mehr nötig. Das betrifft zum Beispiel die Innengastronomie, touristische Übernachtungen, Reisebusreisen, Indoor-Sportanlagen, Theater, Kinos und Schwimm- und Spaßbäder.
Wir bitten weiterhin um Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und warnen vor Gruppenansammlungen und Bildung von Warteschlangen. Wir halten uns strikt an die behördlichen Vorgaben und behalten uns vor, den Betrieb im Center gemäß den Anordnungen kurzfristig anzupassen.
Wir danken allen Besuchern, dass sie die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und wünschen einen sicheren Einkauf.